Batteriegesetzhinweise
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
In unseren Sendungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Zugleich enthalten sie wertvolle Rohstoffe (z. B. Eisen, Zink, Mangan, Nickel), die verwertet werden können.
Unentgeltliche Rückgabe:
Altbatterien können nach Gebrauch unentgeltlich an geeigneten Sammelstellen in Ihrer Nähe (z. B. kommunale Sammelstellen oder Handelsgeschäfte) abgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Rückgabe bei uns; Details (Adresse/Annahmebedingungen) entnehmen Sie bitte dem Impressum bzw. unseren Rücksendehinweisen. Bei Versand-/Onlinekauf sind geeignete Rückgabemöglichkeiten am Zustellort bzw. in zumutbarer Entfernung vorzuhalten.
Bedeutung der Symbole:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind (keine Entsorgung im Hausmüll). Sofern Batterien bestimmte Grenzwerte überschreiten, ist unterhalb des Symbols zusätzlich das chemische Zeichen des erhaltenen Metalls angegeben:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Hinweise zur Kennzeichnung (für Informationen):
Die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne erfolgt auf der Batterie/Verpackung; ggf. gelten Mindestgrößen des Symbols. Die zusätzlichen Metall-Kurzzeichen werden unterhalb des Symbols angebracht, wenn die jeweiligen Grenzwerte überschritten sind.